Mitglieder des Radentscheides Osnabrück kritisieren Details der gerade fertiggestellten Radverkehrsinfrastruktur am Neuen Graben. Zwar gebe es Fortschritte bei Führung und Erkennbarkeit des nördlichen Radweges, an anderen Stellen seien aber Verschlechterungen zu verzeichnen, die so nicht hätten sein müssen.
Christoph Drepper erklärt: „Eine deutliche Verschlechterung stellt für uns der fehlende Rechtsabbieger für Radfahrende in den Struckmannshof dar. Das hat bisher immer funktioniert und funktioniert auch an anderen Stellen in der Stadt so. Die jetzige Lösung ist einfach realitätsfern und enttäuschend. Sie bremst Radfahrende unnötig aus.“
Daniel Doerk ergänzt: „Das Durchfahrtverbot für Radfahrende in Richtung Wall ist mal wieder eine interessante Auslegungssache der Stadt und dürfte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Wenn wir Beschränkungen des Autoverkehrs zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fordern, geht das in der Regel nicht, weil keine besondere Gefahrenlage nachgewiesen werden könne oder sogar Teileinziehungen erforderlich seien. Aber geht es wie hier um Beschränkungen des Radverkehrs, wird das einfach gemacht. Da fragen wir uns schon, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Ein verkehrsleitendes Schild in Richtung Struckmannshof würde – wie in der Vergangenheit – als Empfehlung völlig ausreichen. Ein Stück weiter auf der Martinistraße darf ja auch Rad gefahren werden. Hinzu kommt, dass man aus Richtung Neuer Graben mit dem Fahrrad nun nicht mehr das virtUOS (Heger-Tor-Wall 12) erreichen kann.“
Zum fehlenden Radweg auf der südlichen Seite des Neuen Grabens merkt Thomas Benke an: „Es ist durchaus verständlich, dass bei neuen Radwegen hier und da Abstriche gemacht werden, wenn es um den Erhalt von Bäumen geht. Da sind wir auch mehr als kompromissbereit. Dass sichere Radwege jetzt aber neben dem Erhalt von KFZ-Fahrspuren auch noch hinter geplanten Bäumen, die es vorher noch gar nicht gab, zurückstehen müssen, macht es immer unwahrscheinlicher, dass die Beschlüsse zum Radentscheid überhaupt irgendwo umgesetzt werden.“
Zudem merken die Mitglieder des Radentscheides an, dass die Schutzgitter der neu gepflanzten Bäume zum Teil direkt an den Radweg heranragen und eine potenzielle Gefahr für Radfahrende darstellen. Hier habe man wieder mal an Abstand zum Kfz-Verkehr, nicht aber an Abstand zum Radverkehr gedacht.